Erläuterungen
ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Zu den projektbezogenen Inhalten werden uns häufig wiederkehrende Fragen gestellt. An dieser Stelle geben wir Antworten. Zu welchem Thema können wir Ihnen weiterhelfen?
- Allgemeine Fragen zu den Projektgrundlagen
- Flächeneigentum
- Flächenbewirtschaftung
- Wasserbewirtschaftung
- Natur und Umwelt
- Förderungen und Unterstützung
- Langfristige Perspektive
ALLGEMEINE FRAGEN ZU DEN PROJEKTGRUNDLAGEN
Wie wird sichergestellt, dass die berechtigten Interessen der Flächenanrainer berücksichtigt werden?
Alle Beteiligten werden in wasserrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen. Jeder Beteiligte wird angehört und berechtigte Interessen werden bei der Planung und Umsetzung von Gesamtlösungen angemessen berücksichtigt.
Ist die Mitwirkung freiwillig?
Im Vorfeld von Genehmigungsverfahren wird bei Wasserspiegelanhebungen für jeden Beteiligten nach Lösungen gesucht. Die frühzeitige Beteiligung vor Einleitung eines Genehmigungsverfahrens ist freiwillig. Im Laufe der Genehmigungsverfahren werden alle Beteiligten auf Basis der geltenden Rechtslage einbezogen.
Welche wissenschaftlichen Definitionen bestehen in der Wasser- und / oder Landwirtschaft für den Ausdruck ”Flurnähe“? Ist dieser Ausdruck rechtlich definiert?
Flurnähe ist kein wissenschaftlicher Ausdruck und auch nicht rechtlich definiert; er wird aber in der Wasserwirtschaft häufig gebraucht. Gemeint sind damit im Allgemeinen Wasserstände von maximal 20 cm unter Flur bis zur Bodenoberfläche.
FLÄCHENEIGENTUM
Was passiert mit den Pachtverträgen, wenn das Land die Flurstücke, die wir nutzen, von den Eigentümerinnen und Eigentümern kauft?
Die Pachtverträge werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen im BGB übernommen und behalten ihre Gültigkeit.
Warum will das Land überhaupt Flächen erwerben?
Das Land Brandenburg beabsichtigt nicht, Moore in Gänze zu kaufen oder Eigentümerinnen und Eigentümer zu verdrängen. Vielmehr werden Flächen für Tauschvorhaben im Rahmen der Nutzungsanpassung benötigt. Auf diese Weise landen diese Tauschflächen – als Landesflächen – letztlich in den Bereichen, die weniger intensiv oder teilweise gar nicht mehr genutzt werden können.
Wenn das Land die Flächen kauft, können wir dann auf unseren genutzten Flächen Einschränkungen erwarten?
Das oberste Ziel ist es, Moore klimaschonend mit den dafür notwendigen flurnahen Wasserständen zu bewirtschaften und den Landschaftswasserhaushalt zu verbessern. Der Großteil der künftig nasseren Moore soll weiterhin nutzbar bleiben. Die Veränderungen vollziehen sich in der Form der Bewirtschaftung und Verwertung der Biomasse.
Wenn wir vom Finanzministerium pachten, dann zu welchen Konditionen? Bei der BVVG ist es kaum möglich, Flächen zu pachten, das ist viel zu teuer; ist das hier auch so?
Die Pachtpreise werden von Finanzministerium vorgegeben und so kalkuliert, dass keine höheren Belastungen für die Pächterinnen und Pächter entstehen. Die Pachtpreise des Landes sind in Relation über viele Jahre stabil, orientieren sich am Bodenrichtwert und der Bodenwertzahl und liegen deutlich unterhalb des Pachtniveaus der BVVG-Ausschreibungen.
Welche Preise werden pro Hektar für Flächenkäufe gezahlt?
Die gebotenen Preise werden von einem erfahrenen Dienstleister des Landes auf Grundlage der jährlich durch die Landkreise erstellten Grundstücksmarktberichte, den darin enthaltenen Bodenrichtwerten sowie ergänzenden Kriterien ermittelt. Auf dieser Basis kann es zu Schwankungen nach oben und unten kommen, was in den konkreten Flächeneigenschaften begründet ist. Die Marktberichte sind seit ca. 3 Jahren im Internet kostenlos öffentlich zugänglich (https://www.gutachterausschuss-bb.de/). Kartenübersichten der aktuellen Bodenrichtwerte sind hier einsehbar: https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Welche konkreten Ziele verfolgt das Land kurz, mittel- und langfristig mit dem Erwerb der Moorflächen und welche konkreten Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?
Mit dem Kauf von Moorflächen begleitet das Land Brandenburg Genehmigungsverfahren zur Wasserspiegelanhebung und setzt diese Flächen zum Flächentausch bzw. zum Ausgleich von Einschränkungen zum Vorteil von Landnutzern und Eigentümern ein.
Wenn ich als Landwirtin oder Landwirt zustimme, wird aber der Wert meiner Pachtflächen vermindert. Ich muss aber die Flächen nach Ablauf der Pacht im gleichen Zustand an den Verpächter zurückgeben. Wie soll das gehen?
Die Flächen sollen zum Großteil weiter nutzbar sein. Um dies zu erreichen, unterstützt das Land Brandenburg u. a. mit dem Klimamoorprojekt Landwirte bei der Bewirtschaftungsumstellung und Anpassung der Verwertung. Dort, wo Flächen nicht mehr nutzbar sind, kann das Land Kauf- oder Tauschangebote machen. Darüber hinaus können im Zuge der Eintragung von Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch entsprechende Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen oder Nutzungsaufgabe an die Eigentümerinnen und Eigentümer gezahlt werden.
Welche Summe steht für weitere Flächenkäufe zur Verfügung? Für welchen Zeitraum stehen noch Gelder zur Verfügung?
Das Land Brandenburg nutzt verschiedene Quellen zur Finanzierung der Projekte. Zukünftig wird der Bund die Länder bei der Umsetzung von Klima-Moorschutzprojekten stärker unterstützen. Die jährlich zur Verfügung stehende Summe variiert. Es wird erwartet, dass sie in den nächsten Jahren steigt.
Was ist, wenn wir oder einer der Eigentümer nicht einverstanden sind?
Entscheidungen über Interessen und Eigentumsbelange werden in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft, abgewogen und öffentlich verhandelt. In diesen Verfahren werden privatrechtliche und Allgemeinwohlinteressen miteinander abgewogen. Kein Belang darf vergessen werden und für alle diese Interessen müssen Lösungen gefunden werden.
FLÄCHENBEWIRTSCHAFTUNG
Welche Perspektiven haben die Bewirtschafter der Flächen? Hält das Projekt für diese Betriebe ein Konzept bereit, welches sich mit der Art der Bewirtschaftung, mit den notwendigen Betriebsinvestitionen und deren Finanzierbarkeit, ggf. mittels Subventionen aus öffentlichen Geldern beschäftigt?
Intention des Klimamoorprojektes ist die Begleitung und Hilfe zur mittel- und langfristigen Selbstumstellung der Nutzerinnen und Nutzer. Nasse Moore sind auch unter heutigen Bedingungen bewirtschaftbar. Für die Produkte aus nassen Mooren wird ein Markt entstehen, der insbesondere auch regionale Verwertungen und Wertschöpfungen stärkt. Dieser Prozess hat begonnen und wird sich beschleunigen. Er betrifft nicht nur Deutschland, sondern wird weltweit in den nächsten Jahrzehnten dazu führen, dass mehr Moore nass bewirtschaftet werden. Außerdem wächst der Bedarf an nachhaltig produzierten Produkten und auch an lukrativen Förderprogrammen, die speziell auf die Unterstützung nasser Moorbewirtschaftung ausgerichtet sind. Wer jetzt seine Bewirtschaftung anpasst, hat mehr Zeit zur Umstellung und ist besser gewappnet für die teilweise neuen Anforderungen.
Sie stellen uns jetzt schöne Fördermöglichkeiten vor. Wir stellen unsere Bewirtschaftung um und die Flächen werden nass und weniger wert. Irgendwann fallen die Förderrichtlinien weg. Was ist dann mit unseren Flächen? So etwas erleben wir in der landwirtschaftlichen Förderung öfter.
Der Prozess der Einsparung von Treibhausgasemissionen wird, wie sich aus der aktuellen Klimagesetzgebung ableiten lässt, anhalten. Hier sind langfristige und verbindliche Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität festgelegt worden. Man kann sich also darauf einstellen, dass auch die Förderlandschaft und das generelle Wirtschaftsgefüge langfristig darauf ausgerichtet werden.
WASSERBEWIRTSCHAFTUNG
Wir mussten über die Umlage für die Wasser- und Bodenverbände den Betrieb der Schöpfwerke mitfinanzieren. Bekommen wir das Geld jetzt zurück?
Die Mehrkosten der Entwässerung durch Schöpfwerke müssen seit einigen Jahren auf die Vorteilnehmer umgelegt werden. Wenn der Wasserstand in Mooren angehoben wird, sinkt der Steuerungsaufwand. Wenn diese Aufwandsminderung dann einen gewissen Grad erreicht hat, können die WBV diese Einsparung an die Mitglieder bzw. die Vorteilsnehmer des Schöpfwerksbetriebes weitergeben.
Wie ist das, wenn jetzt z. B. neue Staustufen eingebaut werden und Stauanlagen reaktiviert und saniert werden? Werden die Kosten auf uns umgelegt?
Mit der Wasserspiegelanhebung sinkt im Allgemeinen der Steuerungs- und Unterhaltungsaufwand für wasserwirtschaftliche Anlagen. Baumaßnahmen werden meist aus öffentlicher Hand finanziert. Die Nutzerinnen und Nutzer oder Eigentümerinnen und Eigentümer werden an diesen Kosten im Normalfall nicht beteiligt.
Wer trägt die Kosten dann für die jährliche Bewirtschaftung der Stauanlagen und wer bewirtschaftet sie?
Für die Steuerung wichtiger Anlagen sind die Gewässerunterhaltungsverbände zuständig. Für die Bewirtschaftung neuer zusätzlicher Stauanlagen in größerer Menge sind in den Gebieten fallkonkret tragfähige Lösungen zu schaffen, die alle Anrainerinteressen berücksichtigen.
Läuft es darauf hinaus, dass wir die Tiere abschaffen oder nur noch mit Maissilage ernähren und auf den Wiesen stattdessen Rohstoffe für ”Papier“ usw. herstellen?
Es ist in Brandenburg ein Ziel, die Haltung von Nutztieren in der offenen Landschaft zu stabilisieren und künftig generell wieder zu erhöhen, u. a. auch aus Gründen des Tierwohls. Das gilt auch auf Moorflächen. Allerdings kann es einen Bedarf zur Umstellung bezüglich der konkret gehaltenen Tierarten oder -rassen geben. Möglicherweise kommt es in konkreten Fällen auch zur Verlagerung von Weide- und Futterflächen in Randpartien von Mooren und auf Mineralbodenflächen.
Wie hoch sollen die Wasserstände angestaut werden?
Das ist fallabhängig. Die volle Minderung von Treibhausgasemissionen tritt erst bei hohen sommerlichen Wasserständen über 20 cm unter Flur auf. Bei sommerlichen Wasserständen von höchstens 20 bis 40 cm unter Flur steigt immerhin noch Bodenwasser bis zur Mooroberfläche nach, was die Torfzehrung nicht verhindert, aber bremst. Langfristig stabil jedoch sind nur Moorböden mit Wasserständen von 20 cm unter Flur und höher. Es wird Moorflächen geben, bei denen man sich mit 20-40 cm unter Flur begnügen muss, weil keine höheren Wasserspiegel gehalten werden können. Hier sinkt der Moorboden zukünftig weiter, womit Folgegenerationen dann Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung bekommen.
Wie geht es jetzt weiter?
In der jetzigen frühen Phase des Klimamoorprojektes ist es besonders wichtig, in den Projektgebieten belastbare Erkenntnisse zu den aktuellen hydrologischen Gegebenheiten zu bekommen. Auf deren Basis werden die potentiellen Entwicklungsmöglichkeiten ermittelt, aus denen wiederum verschiedene Szenarien zur Umsetzbarkeit abgeleitet werden. Dieser Prozess erfolgt in Abstimmung mit allen Beteiligten, ganz besonders auch den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Flächeneigentümern und Anrainern.
NATUR UND UMWELT
Könnten mit diesen Projekten neue Schutzgebiete ausgewiesen werden?
Aus dem Klimamoorprojekt selbst heraus werden keine neuen Schutzgebiete ausgewiesen. Entsprechende Ausweisungsverfahren orientieren sich an anderen Parametern, die unabhängig von diesem Projekt sind. Das Land Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland verfolgen auch Ziele der Biodiversitätssicherung- und -erhöhung gemäß international eingegangener Vereinbarungen. Dazu kann die Wasserspiegelanhebung in Mooren auch beitragen.
Werden sich nachteilige Auswirkungen auf den Biotop- und Artenschutz ergeben?
Hierzu erfolgt eine gebietskonkrete Prüfung sowie dann die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen. Im Allgemeinen ist aber davon auszugehen, dass eine Verringerung des vom Menschen verursachten Wasserdefizits in Mooren den moortypischen Arten- und Artengemeinschaften eher nützt als schadet. Die nasse Moorbewirtschaftung mit angepasster Technik könnte für mehrere Artengruppen einen deutlichen Nutzen erbringen und z. B. zahlreiche Vogelarten vor dem Aussterben in Brandenburg bewahren.
FÖRDERUNGEN UND UNTERSTÜTZUNG
Bekommen alle Landwirte die Förderung, auch Nebenerwerbslandwirte?
Ja. Art und Höhe der Förderung hängt von den konkreten Förderprogrammen ab.
Durch wen werden in diesem Zusammenhang Ausgleichszahlungen geleistet? In welchem Umfang sind diese bereits jetzt absehbar? Nach welcher Berechnungsmethode wurden eventuell eintretende Schäden kalkuliert?
Zu Ausgleichszahlungen werden die Trägerinnen und Träger von Projekten verpflichtet, insofern Schäden von Maßnahmen zu erwarten sind. Der Projektträger ist im Fall des Klimamoor-Projektes das Land. Zur Schadensbemessung werden sachverständige begutachterinnen und Begutachter herangezogen. Das Land versucht im Vorfeld der Genehmigungsverfahren diese Tatbestände zu vermeiden bzw. klein zu halten.
LANGFRISTIGE PERSPEKTIVE
Was passiert mit der landwirtschaftlichen Nutzung?
Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in Moorgebieten soll auch künftig erhalten und möglichst gestärkt werden. Es soll eine Anpassung an die perspektivisch zu erreichende hohe Wasserhaltung in den Mooren durch nasse, klimafreundliche Bewirtschaftungsverfahren erfolgen. Bei diesem Prozess soll umfängliche Unterstützung geboten werden, um die von den Land- und Forstwirtinnen und -wirten gewünschten Klima- und Wasserschutzdienstleistungen für die gesamte Gesellschaft und die Natur langfristig und nachhaltig zu ermöglichen.
Was geschieht mit den Flächen nach Projektende?
Das Projekt zielt auf dauerhafte Umstellung der Bewirtschaftungsform in wirtschaftlich genutzten nassen Mooren ab. Gewonnene Ergebnisse sollen verallgemeinert werden und künftig zur anstehenden Umstellung der Moornutzung in allen Mooren Deutschlands als Beispiel dienen.